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Gesundheit im Betrieb fördern – Ein Beitrag der BGF-Koordinierungsstelle Land Bremen
Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit gegeben, Unternehmen bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu beraten und zu unterstützen (§ 20b Abs. 3 SGB V). Arbeitgeber:innen können dieses Angebot freiwillig in Anspruch nehmen. Neben ihrer eigenen umfangreichen Begleitung von Unternehmen in der BGF haben die Krankenkassen und ihre Verbände regionale BGF-Koordinierungsstellen etabliert. Diese gewährleisten einen zusätzlichen, niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zur BGF, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die BGF-Koordinierungsstelle Land Bremen wird gemeinsam von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden angeboten. In Bremen sind dies die Ersatzkassen, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, der BKK Landesverband Mitte, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Federführung in Bremen liegt beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Zentraler Knotenpunkt der BGF-Koordinierungsstelle ist das Informations-, Beratungs- und Vermittlungsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de/bremen. Neben allgemeinen Informationen zur BGF, deren Nutzen und Mehrwert sowie den unterstützenden Leistungen der Krankenkassen können Unternehmen über das Portal Kontakt zu den regionalen BGF-Expert:innen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen und kurzfristig eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale Erstberatung erhalten.
BGF-Koordinierungsstelle Land Bremen
Federführender Verband: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) – Landesvertretung Bremen