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Durch eine Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes im Jahr 2017 heißt der Bildungsurlaub in Bremen jetzt Bildungszeit.
Der bisherige Begriff "Bildungsurlaub" sendete falsche Signale, da er einen Freizeit- und Erholungscharakter vermuten ließ, um den es bei diesem Bildungsformat nicht geht. Ziel von Bildungsmaßnahmen – und somit auch von Bildungszeitveranstaltungen – ist der Erwerb oder Ausbau von Kompetenzen. Der Begriff "Bildungszeit" stellt also deutlicher den Sinn und Zweck dieses Rechtsanspruchs heraus: Den Beschäftigten wird Zeit für die eigene Weiterbildung und damit für den Kompetenzerwerb eingeräumt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, sich abseits des normalen Alltags intensiv und über einen längeren Zeitraum mit einzelnen Themen auseinander zu setzen.
Die Ergebnisse der Studie "Bildungsurlaub – Planung, Programm und Partizipation" (Robak et al. 2015) belegen sowohl einen persönlichen als auch einen beruflichen Nutzen der Bildungszeit, von dem sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen profitieren. Für viele Menschen stellt Bildungszeit sogar die einzige Möglichkeit dar, an Weiterbildung teilzunehmen.
Diese Informationsseiten sind ein Angebot der Senatorin für Kinder und Bildung, der Arbeitnehmerkammer Bremen und weiterer Partner.