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Möchtet ihr eure im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungsabschlüsse auch in Deutschland anerkennen lassen? Aber ihr wisst nicht, ob eine Anerkennung eurer Abschlüsse möglich ist und an wen ihr euch wenden müsst? Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind - je nach Abschluss und Berufsfeld - unterschiedliche Stellen zuständig.
Nutzt das Beratungsangebot "Anerkennung Plus" der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Hier bekommt ihr Beratung aus einer Hand. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Einen Beratungstermin bei der Arbeitnehmerkammer könnt ihr per E-Mail oder telefonisch vereinbaren:
Weitere Infos: Anerkennungsberatung des Landes Bremen in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Das Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Die Beratungsstelle FAW Frauen Arbeits Welten gGmbH bietet Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Frauen. Ihr erhaltet Hilfe bei der Suche des richtigen Ansprechpartners, beim Ausfüllen von Formularen und Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Einen Beratungstermin bei der Beratungsstelle FAW Frauen Arbeits Welten könnt ihr per E-Mail oder telefonisch vereinbaren:
Weitere Infos: Beratung zur beruflichen Orientierung bei der FAW Frauen Arbeits Welten gGmbH
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgesetzt werden. Ob ein ausländischer Schulabschluss dem deutschen Hauptschulabschluss, dem Mittleren Bildungsabschluss, der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife entspricht, entscheidet in Bremen die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung.
Möchtet ihr euren Schulabschluss zum Zwecke der Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkennen lassen, wendet euch bitte direkt an die jeweilige Hochschule.
Eine behördliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation ist nur erforderlich, wenn euer Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Dies ist dann der Fall, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung an eine bestimmte Qualifikation gebunden sind oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist.
Auch wenn ihr einen in Deutschland nicht reglementierten Beruf ausübt, kann eine Anerkennung der Qualifikation nützlich sein. Sie kann künftigen Arbeitgebern dabei helfen, eure Qualifikation besser einzuschätzen. Habt ihr ein Hochschulstudium absolviert, könnt ihr euer Zeugnis durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Abschlüsse, die zu einem nicht reglementierten Beruf führen, könnt ihr ebenfalls anerkennen lassen. Informationen zu den Anerkennungsverfahren aller reglementierten und nicht-reglementierten Berufe erhaltet ihr auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland.