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Sichern Sie sich Zuschüsse oder Darlehen zu den Kosten bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Dazu können gehören:
Alle Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind, ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" anzubieten. Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) bietet Informationsveranstaltungen für die betrieblichen Integrationsteams an, gibt ihnen Starthilfe und unterstützt Betriebe und Dienststellen bei der Umsetzung dieser wichtigen Prozesse.
Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
Integrationsamt
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 361 5541
E-Mail: [email protected]
Website: Amt für Versorgung und Integration Bremen
Amt für Menschen mit Behinderung
Örtliche Fürsorgestelle Bremerhaven
Barkhausenstraße 22
27568 Bremerhaven
Herr Müller (Amtsleiter)
Tel.: 0471 - 590-2454
E-Mail: [email protected]
Website: Amt für Menschen mit Behinderung
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