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Einige allgemeine Voraussetzungen sind im Folgenden aufgelistet. Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde, um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder welche
Ausnahmen in Ihrem konkreten Fall möglicherweise vorliegen.
Außerdem gilt: Ehepartner*innen sowie minderjährige Kinder können unter erleichterten zeitlichen Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Sofern kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, kann im Einzelfall auch eine sogenannte Ermessenseinbürgerung in Betracht kommen, insbesondere für Personen, die mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.