Die Arbeitnehmerkammer Bremen vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Beschäftigten. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das "Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen" – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies rund 400.000 sozialversicherungpflichtig Beschäftigte, Minijobber sowie Auszubildende. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.
Neben einer umfassenden Rechtsberatung bietet die Arbeitnehmerkammer ihren Mitgliedern zahlreiche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit, Bildung und Kultur. Darüber hinaus berät sie Betriebs- sowie Personalräte und unterstützt Politik und öffentliche Verwaltung im Lande Bremen. Die berufliche Weiterbildung übernimmt die Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak). Zusätzlichen Service und Vergünstigungen gibt es mit der KammerCard, die jedes Mitglied auf Wunsch kostenlos erhält.
Unser Beratungsangebot in Bremen-Nord:
Beratung und Information für Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen und zum Sozialversicherungsrecht.
Beratungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9 bis 12 Uhr
Mo. und Do.: 14 bis 18 Uhr
Telefonische Beratung unter 0421/36301-11:
Mo.-Do.: 9 bis 16 Uhr
Fr.: 9 bis 12.30 Uhr
Beratung in allen steuerrechtlichen Fragen, die mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zusammenhängen.
Beratung nur nach Terminvereinbarung unter
Tel. 0421/66950-0 oder telefonische Beratung (unter 0421/36301-40):
Mo. bis Fr.: 11 bis 13 Uhr
Beratung für Bremerinnen und Bremer mit niedrigem Einkommen (z. B. im Insolvenzrecht, Kauf- und Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Auch die Mitglieder werden in diesen Rechtsfragen informiert.
Beratungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9 bis 12 Uhr
Mo. und Do.: 14 bis 18 Uhr