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Arbeitnehmerkammer Bremen

bearbeitet 29.07.2022

© Arbeitnehmerkammer Bremen

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Ein Bild einer illustrativen Karte des Ortes

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Die Arbeitnehmerkammer Bremen vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das "Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen" – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies rund 400.000 sozialversicherungpflichtig Beschäftigte, Minijobber sowie Auszubildende. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.

Neben einer umfassenden Rechtsberatung bietet die Arbeitnehmerkammer ihren Mitgliedern zahlreiche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit, Bildung und Kultur. Darüber hinaus berät sie Betriebs- sowie Personalräte und unterstützt Politik und öffentliche Verwaltung im Lande Bremen. Die berufliche Weiterbildung übernimmt die Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak). Zusätzlichen Service und Vergünstigungen gibt es mit der KammerCard, die jedes Mitglied auf Wunsch kostenlos erhält.

Unser Beratungsangebot:

  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Beratung und Information für Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen und zum Sozialversicherungsrecht.
Beratungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9 bis 12 Uhr
Mo. und Mi.: 14 bis 18 Uhr
Weitere Beratungstermine nach Vereinbarung unter
Tel.: 0421/36301-29

Telefonische Beratung unter 0421/36301-11:
Mo.-Do.: 9 bis 16 Uhr
Fr.: 9 bis 12.30 Uhr

  • Steuerrechtsberatung

Beratung in allen steuerrechtlichen Fragen, die mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zusammenhängen.
Beratung nur nach Terminvereinbarung unter
Tel. 0421/36301-59 oder telefonische Beratung (unter 0421/36301-40):
Mo. bis Fr.: 11 bis 13 Uhr

  • Öffentliche Rechtsberatung (ÖRB):

Beratung für Bremerinnen und Bremer mit niedrigem Einkommen (z. B. im Insolvenzrecht, Kauf- und Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Auch die Mitglieder werden in diesen Rechtsfragen informiert.
Beratungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9 bis 12 Uhr
Mo. und Mi.: 14 bis 18 Uhr
Weitere Beratungstermine nach Vereinbarung unter
Tel.: 0421/36301-41

  • Bremer Beratungsstelle zu Berufskrankheiten

Haben Sie den Verdacht, dass eine Erkrankung durch Ihre Erwerbstätigkeit entstanden ist? Dann sollte abgeklärt werden, ob eine Berufskrankheit (BK) vorliegt. Möglicherweise besteht Anspruch auf Versicherungsleistungen, beispielsweise medizinische Behandlung und Rehabilitation, berufliche Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung sowie eine Rente.
Beratungstermine nach Vereinbarung unter
Tel.: 0421/66950-36

  • Beratung zur beruflichen Weiterbildung

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können bei uns eine kostenfreie, vertrauliche und unabhängige Weiterbildungsberatung in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, bei der wir Ihre Lebensumstände berücksichtigen und diese mit Ihren Zielvorstellungen in Einklang bringen. 

Wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren:
Tel.: 0421/36301-432
E-Mail: grapenthin@arbeitnehmerkammer.de

  • Bremer Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert und haben Fragen zu der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse? Die kostenlose Anerkennungsberatung des Landes Bremen hilft Ihnen gerne weiter.

Terminvereinbarung bei Frau Söller:
Tel. 0421/36301-954 oder per E-Mail unter anerkennung@wah.bremen.de

  • Betriebs- und Personalräte

Beratung und Information für Betriebs- und Personalräte in rechtlichen und technologie-basierten Fragen im Unternehmen sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Allg. Beratungszeiten:
Mo. bis Do.: 9 bis 16 Uhr
Fr.: 9 bis 13 Uhr
Tel. 0421/36301-965
Hotline für Betriebs und Personalräte:
Mo. bis Fr.: 10 bis 12 Uhr
Tel. 0421/36301-960

  • Politikberatung

Die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, bedeutet für die Arbeitnehmerkammer auch, diese Belange in die öffentliche politische Debatte einzubringen und Politikerinnen und Politiker in diesem Sinne zu beraten. Um eine politische Interessenvertretung kompetent leisten zu können, arbeiten bei der Arbeitnehmerkammer hauptamtliche Referentinnen und Referenten in verschiedenen Arbeitsbereichen (etwa in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Finanzpolitik oder Wirtschaftsstrukturentwicklung).

 

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