Sie führen ein Beratungsgespräch mit der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Sie stellen den Antrag und reichen dabei die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen ein. Selbst antragsberechtigt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, für unter 16-jährige Kinder kann der Antrag von den Eltern gestellt werden.
Wir prüfen Ihre Angaben und Ihre Unterlagen, indem wir verschiedene Behörden anschreiben.
Wenn alles in Ordnung ist und Sie Ihre Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung.
Nachdem Sie den Verlust Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit nachgewiesen haben, oder wenn Sie diese gar nicht aufgeben müssen, überreichen wir Ihnen die Einbürgerungsurkunde.
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt in der Regel für Erwachsene 255 Euro, für miteingebürgerte Kinder 51 Euro pro Kind.