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In der Regel sprechen die Angehörigen den Ort, die gewünschte Form und den Inhalt der Trauerfeier mit dem jeweiligen Bestattungsinstitut ab, das alle weiteren Schritte organisiert. Die Trauerfeier kann sowohl in der Friedhofskapelle, im Beerdigungsinstitut als auch in der Kirche stattfinden, manchmal aber auch zu Hause, in dem Krankenhaus oder, sofern dort ein Abschiedsraum vorhanden ist, in dem Altenheim, in dem der Mensch verstorben ist. Im Fall einer Seebestattung kann die Trauerfeier sogar auf einem Schiff erfolgen.
Über die Vermittlung von Trauerredner*innen im Rahmen nicht-kirchlicher Trauerfeiern informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier BATF e.V..
Die Überführung in eine Leichenhalle muss innerhalb von 36 Stunden nach Eintreten des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich erfolgen.
Die Bestattung darf frühestens nach Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes vollzogen werden. In Ausnahmefällen kann eine frühere oder spätere Bestattung genehmigt bzw. angeordnet werden. Die vorherige Amtsärztliche Untersuchung ("Obduktion") ist in Bremen obligatorisch.
Die Bestattung oder die Überführung in eine öffentliche Leichenhalle muss spätestens 96 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Sofern der/die Verstorbene an einen anderen Ort überführt werden soll, muss die Überführung ebenfalls spätestens innerhalb dieser Frist auf den Weg gebracht werden. Samstage, Sonn- und Feiertage werden dabei nicht mitgerechnet.
Sofern der/die Verstorbene keine formgerechte Willenserklärung über die Bestattungsart hinterlassen hat, entscheiden die Angehörigen über die jeweilige Bestattungsart. Üblich ist die traditionelle Erdbestattung oder die Feuerbestattung. Der Umweltbetrieb Bremen bietet eine Übersicht der städtischen Friedhöfe. Seltener sind Seebestattungen oder anonyme Bestattungen sowie eine Reihe weiterer alternativer Bestattungsformen, zum Beispiel die Bestattung in Wäldern.
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© privat / Fotograf: K. Bünn
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