Bremen Tourismus - Reisebedingungen und Datenschutz

Reisebedingungen, Informationen gemäß EU-Reise-Richtlinie sowie allgemeine Vermittlungsbedingungen für eure Reise nach Bremen.

Aktuell: Wir haben unsere Stornobedingungen gelockert.
Pauschalen sind immer bis 8 Tage vor Reiseantritt kostenlos stornierbar.
Stadtführungen sind teilweise bis 5 Tage vor Anreise kostenlos stornierbar.
Übernachtungen sind je nach Buchungsrate kostenlos stornierbar.

Die jeweiligen Bedingungen eurer gebuchten Leistung findet ihr vor Buchungsabschluss bei der Übernahme in den Warenkorb.

Sollte eine gebuchte Leistung aufgrund der Vorgaben nicht durchgeführt werden können, habt ihr die Wahl zwischen einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, einer kostenlosen Stornierung mit umgehender Erstattung oder einem Wertgutschein für eine spätere Buchung.


Warum ihr uns vertrauen könnt:
Die Abteilung Bremen Tourismus steht für gute Beratung und das größte touristische Angebot für Bremen. Wir sind die Bremen-Profis im Geschäftsbereich Marketing und Tourismus der WFB, Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, welche rechtlich euer Vertragspartner ist, sollte es nicht abweichend benannt sein.

1. Unsere Erklärung zur Nutzung eurer personenbezogenen Daten

2. Reisebedingungen für Pauschalangebote. Gültig für Pakete mit Hotel nach Wahl.

3. Vermittlungsbedingungen für fremde Pauschalen

4. Wichtigste Rechte nach EU-Reise-Richtlinie

5. Gastaufnahme- und Zimmervermittlungsbedingungen

6. Vermittlungsbedingungen sonstiger touristischer Leistungen

7. Gesonderte Bedingungen für Gruppen ab zehn Personen

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Unsere Erklärung zur Nutzung eurer personenbezogenen Daten
Ihr erklärt euch damit einverstanden, dass die von euch bei der Buchung angegebenen personenbezogenen Daten von der Abteilung Bremen Tourismus der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, und den verbundenen Unternehmen ausschließlich zur Auftragsdurchführung und Buchungsabwicklung elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die von euch angegebenen Daten werden in keinem Fall von der WFB verkauft oder ohne eure vorherige schriftliche Einwilligung aus anderen, außer den oben genannten Gründen, an Dritte weitergegeben. Auf das Widerspruchsrecht des Betroffenen gemäß Art. 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

2. Reisebedingungen für Pauschalangebote. Gültig für Pakete mit Hotel nach Wahl.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen euch und der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, nachstehend „WFB“ abgekürzt, zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lest euch diese Reisebedingungen vor eurer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung der Kund*innen

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der WFB und der Buchung der Kund*innen sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der WFB für die jeweilige Reise, soweit diese den Kund*innen bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der WFB vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der WFB vor, an das die WFB für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die WFB bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und die Kund*innen innerhalb der Bindungsfrist der WFB die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von der WFB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bieten die Kund*innen der WFB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die WFB zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die WFB dem Kunden/der Kundin eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet die WFB, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden/der Kundin über seine/ihre Wünsche, dem Kunden/der Kundin ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde/die Kundin dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von der WFB angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei der WFB zu Stande. Die WFB wird den Kunden/der Kundin vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden/der Kundin diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden/der Kundin wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von der WFB erläutert.
b) Dem Kunden/der Kundin steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von der WFB im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde/die Kundin darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde/die Kundin der WFB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde/die Kundin 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden/der Kundin wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden/der Kundin auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die WFB ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden/der Kundin anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung der WFB beim Kunden/bei der Kundin zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden/der Kundin durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden/der Kundin am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden/der Kundin die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Kund*innen diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Die WFB wird Kund*innen zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. Die WFB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Die WFB und Reisevermittler*in dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden/der Kundin der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden/der Kundin von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, die WFB in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3. Leistet der Kunde/die Kundin die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die WFB zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der Kund*innen besteht, so ist die WFB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kund*innen mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der WFB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der WFB vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Die WFB ist verpflichtet, Kund*innen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden/der Kundin, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde/die Kundin berechtigt, innerhalb einer von der WFB gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde/die Kundin nicht innerhalb der von der WFB gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die WFB für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist Kund*innen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. Die WFB behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die WFB den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.4. Die WFB ist verpflichtet, Reisenden auf sein/ihr Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 genannten Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die WFB führt. Haben Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der WFB zu erstatten. Die WFB darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag der WFB tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die WFB hat Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Kund*innen zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Kund*innen berechtigt, innerhalb einer von der WFB gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Kund*innen nicht innerhalb der von der WFB gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


5. Rücktritt durch Kund*innen vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Kund*inen können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der WFB unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über eine/n Reisevermittler*in gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Kund*innen wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Treten Kund*innen vor Reisebeginn zurück oder treten sie die Reise nicht an, so verliert die WFB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die WFB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der WFB unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Die WFB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Anwendbare Stornostaffel gem. Ausschreibung in % des Reisepreises

Zugang vor Reisebeginn
bis 8 Tage vorher kostenlos
7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Tag der Anreise und bei Nichtanreise 90 %

Für Pauschalen für Gruppen ab 10 Personen siehe 7. Gesonderte Bedingungen für Gruppen ab 10 Personen.

5.4. Kund*innen bleibt es in jedem Fall unbenommen, der WFB nachzuweisen, dass der WFB überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der WFB geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Die WFB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die WFB nachweist, dass die WFB wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die WFB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist die WFB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht der Kund*innen, gemäß § 651 e BGB von der WFB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der WFB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden/der Kundin nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die WFB keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch der Kund*innen dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die WFB bei Einhaltung der nachstehenden
Fristen ein Umbuchungsentgelt von Kund*innen pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt
jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart, gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5, € 20,- pro betroffenen Reisenden.

6.2. Umbuchungswünsche von Kund*innen, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. Die WFB kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Reisende ungeachtet einer Abmahnung von der WFB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von der WFB beruht.

7.2. Kündigt die WFB, so behält die WFB den Anspruch auf den Reisepreis; die WFB muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die die WFB aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


8. Obliegenheiten der Reisenden

8.1. Reiseunterlagen
Reisende haben die WFB bzw. den/die Reisevermittler*in, über den/die die Pauschalreise gebucht wurde, zu informieren, wenn die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der WFB mitgeteilten Frist vorliegen.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die WFB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen
c) Reisende sind verpflichtet, Mängelanzeigen unverzüglich dem/der Vertreter*in der WFB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein/e Vertreter*in der WFB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die WFB unter der mitgeteilten Kontaktstelle von der WFB zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit der Vertreter*in der WFB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Reisende können jedoch die Mängelanzeige auch der Reisevermittler*in, über welche die Pauschalreise gebucht wurde, zur Kenntnis bringen.
d) Der/die Vertreter*in der WFB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Der/die Vertreter*in ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben sie der WFB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der WFB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von der WFB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. Die WFB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der WFB sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Die WFB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von der WFB ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 47 BGB haben Reisende gegenüber der WFB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über die Reisevermittler*in erfolgen, wenn die Pauschalreise über diese
Reisevermittler*in gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren teil.
Die Europäische Kommission hat eine Online-Streitbeilegungsplattform errichtet.
Diese Online-Streitbeilegungsplattform könnt ihr als Verbraucher*in für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die Beschwerde kann daher auch über die OS-Plattform der EU eingereicht werden.

11.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger*innen sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Reisenden und der WFB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die WFB ausschließlich an deren Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen der WFB gegen Kund*innen, bzw. Vertragspartner*innen des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der WFB vereinbart.


3. Vermittlungsbedingungen für fremde Pauschalen

Wir vermitteln euch zudem Pauschalen unserer Hotelpartner*innen. Bremen Tourismus handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Hotels. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich
der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Hotel. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Hotels, die ihr auf der Website einsehen könnt bzw. wir euch gern mitteilen. Das Hotel erbringt die Gesamtheit der Leistungen eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen haftet allein das Hotel.

Zwischen Gast und WFB kommt bei einer bestätigten Buchung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die WFB zur umfassenden Information, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpflichtet.

Bei Reklamationen sollte der Gast sich daher unverzüglich an das Hotel wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die WFB gerne zur Schlichtung bereit.

4. Wichtigste Rechte nach EU-Reise-Richtlinie:

Bei den angebotenen „Pauschalen mit Hotelwahl“, den „Hotelpauschalen“ und einigen Kombinationen aus Erlebnissen und Übernachtungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Über eure wichtigsten Rechte und unsere Kundengeld-Absicherung gemäß dieser Richtlinie haben wir euch in diesen Fällen vor Abschluss der Buchung bereits informiert (im Warenkorb bei eurer Online-Buchung, persönlich bei telefonischer Buchung oder durch die Übermittlung des Formblattes per Email). Zusätzlich findet ihr diese nützlichen Informationen auf bremen-tourismus.de.

5. Gastaufnahme- und Zimmervermittlungsbedingungen

Die WFB vermittelt Unterkünfte von Gastgeber*innen und Privatvermieter*innen (z. B. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber*in“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und der Gastgeber*in zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber*in und die Vermittlungstätigkeit der WFB. Bitte lest euch diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der WFB

1.1. Die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH – nachfolgend „WFB“ abgekürzt – hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.2. Sie haftet nicht für die Angaben der Gastgeber*in sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung der WFB aus dem Vermittlungsvertrag
bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern

2.1. Mit der Buchung bietet der Gast der Gastgeber*in den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z. B. Lage, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese Kund*innen vorliegen.

2.2. Reisemittler*in – mit Ausnahme der WFB selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Gastgeber*in hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.

2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der WFB oder der Gastgeber*in herausgegeben werden, sind für die Gastgeber*in und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht der Gastgeber*in gemacht wurden.

2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.

2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) der Gastgeber*in, bzw. der WFB als deren Vertreter*in zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird die Gastgeber*in oder, als deren Vertreter*in, die WFB – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

2.6. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Gastgeber*in vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

2.7. Unterbreitet die Gastgeber*in, bzw. die WFB, auf Wunsch des Gastes oder der Auftraggeber*in ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der Gastgeber*in an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der Gastgeber*in, bzw. der WFB Bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. die
Auftraggeber*in dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

3. Unverbindliche Reservierungen

3.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der WFB oder der Gastgeber*in möglich.

3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für deie Gastgeber*in und den Gast/
Auftraggeber*in rechtsverbindlichen Vertrag.

3.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für die Gastgeber*in verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der WFB, bzw. der Gastgeber*in Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der WFB oder der Gastgeber*in. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer noch erfolgenden Buchungsbestätigung der Gastgeber*in oder der WFB verbindlich.

4. Preise und Leistungen

4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und
ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2. Die von der Gastgeber*in geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit der Auftraggeber*in ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Der Auftraggeber*in wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann ein Umbuchungsentgelt von 20,- Euro pro Änderungsvorgang erhoben werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

5. Zahlung

5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder der Auftraggeber*in getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und
an die Gastgeber*in zu bezahlen.

5.2. Die Gastgeber*in kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z. B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

5.3. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung an die Gastgeber*in eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises verlangen.

5.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung der Gastgeber*in mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist die Gastgeber*in, soweit sie selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch der Gastgeber*in auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

6.2. Die Gastgeber*in hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Die Gastgeber*in hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. die Auftraggeber*in an die Gastgeber*in die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
Bei Halbpension 70 %
Bei Vollpension 60 %


6.5. Dem Gast/der Auftraggeber*in bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der Gastgeber*in nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine
anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren
Betrag zu bezahlen.

6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an Bremen Tourismus (nicht an die Gastgeber*in) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. Pflichten der Kund*innen

7.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der Gastgeber*in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an den jeweiligen
Gastgeber wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast die WFB verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der WFB erfolgt, ist nicht ausreichend.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor der Gastgeber*in im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von der Gastgeber*in verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, der Gastgeber*in erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von der Gastgeber*in weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Gastgeber*in für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung der Gastgeber*in für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3. Die Gastgeber*in haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Verjährung

9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/der Auftraggeber*in gegenüber der Gastgeber*in oder der WFB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastgeber*in, bzw. der WFB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

9.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber*in von Umständen, die den Anspruch begründen und der Gastgeber*in, bzw. der WFB als Schuldner*in Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.4. Schweben zwischen dem Gast und der Gastgeber*in, bzw. der WFB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast
oder die Gastgeber*in, bzw. die WFB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. der Auftraggeber*in und dem Gastgeber, bzw. der WFB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.2. Der Gast, bzw. die Auftraggeber*in, können der Gastgeber*in, bzw. die WFB nur an deren Sitz verklagen.

10.3. Für Klagen der Gastgeber*in, bzw. der WFB gegen den Gast, bzw. die Auftraggeber*in ist der Wohnsitz der Kund*innen maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber*innen, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Gastgeber*in vereinbart.

10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.


11. Streitbeilegung

11.1. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren teil.
Die Europäische Kommission hat eine Online-Streitbeilegungsplattform errichtet.
Diese Online-Streitbeilegungsplattform könnt ihr als Verbraucher*in für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die Beschwerde kann daher auch über die OS-Plattform der EU eingereicht werden.

6. Vermittlungsbedingungen sonstiger touristischer Leistungen
Die WFB vermittelt euch verschiedene Angebote (Stadtführungen, Tickets, gastronomische Leistungen etc.) unserer Partner. Bremen Tourismus handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung der Anbieter*in sonstiger Leistungen. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und der Anbieter*in. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Anbieter*in, die ihr auf der Website einsehen könnt bzw. die WFB euch gerne mitteilt. Die Anbieter*in erbringt die vermittelte Leistung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein eure Vertragspartner*innen.

Zwischen Gast und WFB kommt bei einer bestätigten; Buchung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die WFB zur umfassenden Information, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpflichtet.

Bei Reklamationen sollte der Gast sich daher unverzüglich an seine Vertragspartner*innen wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die WFB gerne zur Schlichtung bereit.

Bitte beachtet, dass insbesondere für Eintrittskarten, Tickets, Führungen und Fahrten eine Rücknahme oder Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen ist, sofern bei Buchung nichts Abweichendes konkret und schriftlich vereinbart wurde.

7. Gesonderte Bedingungen für Gruppen ab zehn Personen

7.1 Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Die Bezahlung von Stadtführungen (ohne weitere Leistungen) ist bis 14 Tage vor Reisetermin fällig.

7.2. Umbuchungs- und Stornobedingungen
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7.3. Zimmervermittlung
Es gelten die Umbuchungs- und Stornobedingungen des gebuchten Hotels. Wir teilen euch diese vor Buchung mit und sie werden auf eurer Buchungsbestätigung ausgewiesen. Wir benötigen die Namen aller Reiseteilnehmenden bis spätestens 30 Tage vor Anreise bzw. bei kurzfristigeren Buchungen zum Buchungsabschluss. Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung gebucht wurde, besteht für namentlich nicht aufgeführte Reiseteilnehmende keinen Versicherungsschutz.

7.4. Reise-Bausteine, gastronomische Leistungen, Tagesprogramme und Führungen
bis 15 Tage vor Reiseantritt kostenlose Umbuchung/Stornierung. Bei einem erhöhten Umbuchungsaufwand behält sich Bremen Tourismus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € vor.
ab 14 Tage vor Reisebeginn entsteht eine Gebühr von 20,- €.
am Tag der Anreise und bei Nichtanreise 100 % des gesamten Reisepreises.
Sofern Leistungsträger*innen gesonderte Bedingungen vorgeben, teilen wir euch diese vor Buchung mit und sie werden auf eurer Buchungsbestätigung ausgewiesen.

7.5. Gruppen-Pauschalangebote der WFB Bremen mit Hotel nach Wahl
Bis 8 Tage vor Reiseantritt kostenlose Umbuchung/Stornierung.
7. - 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des gesamten Reisepreises.
Am Tag der Anreise und bei Nichtanreise 90 % des gesamten Reisepreises.
Unsere Gruppen-Pauschalen haben eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen. Sollte durch Stornierung die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, wird den verbleibenden Reiseteilnehmern eine Umbuchung oder ein höherer Reisepreis pro Person angeboten.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018

Eure Ansprechpartner*in:

Abteilung Bremen Tourismus
Beratung & Verkauf
Tel.: 0421-30800 10
E-Mail: [email protected]



WFB Wirtschaftsförderung Bremen
Ansgaritorstraße 11
28195 Bremen
wfb-bremen.de


Geschäftsführung: Andreas Heyer (Vors.), Oliver Rau
Vorsitz des Aufsichtsrates: Senatorin Kristina Vogt
Sitz der Gesellschaft: Bremen, HRB 3354

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. WFB hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg, Tel. +49 (0)40 / 53799360 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb

Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden