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Streudienst

Radfahrer auf verschneiter Straße
Infos zu Winterdienst, Priorisierung der Straßen, Streumittel und Anlieger*innenpflichten im Winter

© WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH/T. Vankann

Das winterliche Wetter sorgt für Glätte auf Straßen und Gehwegen. Wer ist nun zuständig für die Räumung der Gehwege und das Streuen? Hier findet ihr alle Infos zu Regeln und Pflichten.

Wenn das Bremer Wetter langsam winterlich wird, können Straßen und Gehwege glatt oder verschneit sein. Viele Bürger*innen fragen jetzt nach Zuständigkeiten und den Regeln, nach denen die Gehwege geräumt sein müssen. Wir geben euch einen Überblick.


Winterdienst der Stadt

Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird von der Entsorgung Nord GmbH (ENO), dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie dem Umweltbetrieb Bremen (UBB) durchgeführt. Grundlage dafür ist der Winterstreudienstkatalog. Dieser umfasst die Fahrbahnen der ersten Dringlichkeit. Das sind wichtige Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr mit über 600 Kilometern Netzlänge. Ebenfalls vorrangig wird der Winterdienst auf Fußgängerüberwege, stark begangene Flächen auf Plätzen und Brücken sowie Haltestellen durchgeführt.

Für alle anderen Straßen, insbesondere Nebenstraßen, gilt: Geräumt oder gestreut wird ausschließlich auf Anforderung und nach Prüfung, ob der laufende Betrieb den Einsatz zulässt. Radwege werden in 2. Dringlichkeit geräumt oder gestreut.

Pflichten der Anlieger*innen

Im Winter sind Anlieger*innen verpflichtet ihre Gehwege zu räumen beziehungsweise zu streuen. Die Einzelheiten sind im Bremischen Landesstraßengesetz in den Paragrafen 39 bis 42 beschrieben.


Räum- und Streupflicht

Werktags 7 bis 20:30 Uhr
An Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr


Zu den Aufgaben der Anlieger*innen zählen unter anderem, den Schnee zu räumen und die Eis- und Schneeglätte abzustumpfen.

Für die Überwachung der Streu- und Räumpflicht von Gehwegen ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Beschwerden, die beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eingehen, werden an das Stadtamt weitergeleitet.

Die Statue der Bremer Stadtmusikanten schneebedeckt.
Herz im Schnee (Quelle: privat/KMU)

Welche Streumittel darf ich nutzen?

Nur bestimmte Streumittel sind zum Einsatz bei Glätte geeignet und zugelassen.

Bei möglicher Glätte solltet ihr zum Schutz der Umwelt folgendes beachtet werden:

  • grundsätzlich nur Sand, Splitt oder Granulat als Streumittel nutzen.
  • Salz und salzhaltige Auftaumittel dürfen nur auf Fahrbahnen eingesetzt werden. die im Winterstreudienstkatalog festgelegt wurden, sowie auf Kreuzungen, Treppenanlagen, Steigungsbereiche oder stark frequentierten Fußgängerbereichen.

Für alle Gehwegflächen, die auf begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern, ist in Bremen der Einsatz von Salz oder salzhaltigen Streumitteln verboten. Die Bremer Umweltberatung hat ein paar Tipps für Streugut für euch.

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