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Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch bekannt als Meister-BAföG, habt ihr unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, sich die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen finanziell fördern zu lassen.
Voraussetzung ist, unabhängig von eurem Alter, dass
Förderungsfähige Maßnahmen sind zumeist nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen anerkannt. Sie müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei diese bei Vollzeitfortbildungen in einem Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren, bei Teilzeitfortbildungen von nicht mehr als vier Jahren abgeleistet werden müssen.
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gerichtet werden. Beiträge werden ab dem Beginn der Maßnahme geleistet, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Daher empfiehlt es sich, den Antrag möglichst rechtzeitig zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
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Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz setzt sich zusammen aus Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Darlehen sind günstig und sind für die Dauer der Maßnahme, einer Karenzzeit von zwei bis maximal sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. Bei Bestehen der abschließenden Prüfungen wird ein Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf das Darlehen erlassen. Zieht der erfolgreiche Abschluss eine Existenzgründung nach sich, ist auch in diesem Fall ein Erlass möglich.
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Umfassende Informationen zum Thema Meister-BAföG erhaltet ihr auf der Seite www.meister-bafoeg.info.
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Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um die Förderung von Aufstiegsfortbildungen erhalten Sie unter der Rufnummer:
0800 - 622 36 34.
Anträge auf Meister-BAföG richten Sie an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).