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Meister-BAföG

Ein Mädchen und ein Junge stehen mit ihrem Ausbilder an einer Maschine
Finanzielle Unterstützung nach dem Ausbildungsförderungsgesetzes

© ehrenberg-bilder - Fotolia

Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch bekannt als Meister-BAföG, habt ihr unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, sich die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen finanziell fördern zu lassen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, unabhängig von eurem Alter, dass

  • Ihr euch auf einen Abschluss als Handwerks- oder IndustriemeisterIn, TechnikerIn, Fachkauffrau oder Fachkaufmann, FachkrankenkenpflegerIn, ProgrammiererIn, BetriebsinformatikerIn, BetriebswirtIn oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereitet.
  • Ihr bereits über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt.
  • Ihr noch keine, dem angestrebten Abschluss entsprechende Qualifikation habt.
  • Ihr aus Deutschland seid, ihr aus einem Mitgliedstaat der EU kommt oder ihr euren ständigen Wohnsitz in Deutschland habt und im Besitz einer Daueraufenthaltserlaubnis seid beziehungsweise seit mindestens drei Jahren in Deutschland lebt und erwerbstätig seid.


Förderungsfähige Maßnahmen sind zumeist nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen anerkannt. Sie müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei diese bei Vollzeitfortbildungen in einem Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren, bei Teilzeitfortbildungen von nicht mehr als vier Jahren abgeleistet werden müssen.

Antrag stellen

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gerichtet werden. Beiträge werden ab dem Beginn der Maßnahme geleistet, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Daher empfiehlt es sich, den Antrag möglichst rechtzeitig zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Vertragsunterzeichnung (Quelle: fotolia / Rido)

© fotolia / Rido

Rückzahlung

Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz setzt sich zusammen aus Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Darlehen sind günstig und sind für die Dauer der Maßnahme, einer Karenzzeit von zwei bis maximal sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. Bei Bestehen der abschließenden Prüfungen wird ein Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf das Darlehen erlassen. Zieht der erfolgreiche Abschluss eine Existenzgründung nach sich, ist auch in diesem Fall ein Erlass möglich.

Ein Sparschwein und jede Menge Kleingeld liegen auf einem Tisch

© JUA - privat

Euromünzen

BMBF Aufstiegs-BAföG

Umfassende Informationen zum Thema Meister-BAföG erhaltet ihr auf der Seite www.meister-bafoeg.info.

© privat

Beratung

Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um die Förderung von Aufstiegsfortbildungen erhalten Sie unter der Rufnummer:
0800 - 622 36 34.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Anträge auf Meister-BAföG richten Sie an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden