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Während der Berufsausbildung oder während einer berufsvorbereitenden Maßnahme haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Grundvoraussetzung ist, dass Sie keine andere gesetzliche Förderung oder mit der BAB vergleichbare Leistung erhalten.
Förderungsfähig sind Berufsausbildungen, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen, für die ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde und die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen worden sind. Auch Berufsausbildungen nach dem Altenpflegegesetz können förderungsfähig sein. In Einzelfällen kann Beihilfe für eine zweite Berufsausbildung in Frage kommen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses förderungsfähig.
Damit eure Berufsausbildung gefördert wird, wird vorausgesetzt, dass ihr
Berufsvorbereitende Maßnahmen werden gefördert, sofern
Für Menschen mit Behinderung sowie für Berufsausbildungen, die im Ausland absolviert werden, gelten besondere Regelungen.
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Überblick zu den Themen Schule, Ausbildung / Berufswahl, Studium / Studienwahl und Zwischenzeit
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